FAQs

Häufig gestellte Fragen

  • Sie können sich ohne Überweisung von einem Arzt an mich wenden. Alles, was Sie zu Ihrem ersten Gespräch mitbringen müssen, ist Ihre Krankenversicherungskarte.

  • Als Psychotherapeut habe ich eine Schweigepflicht, das bedeutet, dass ich alles, was in meiner Praxis besprochen wird, vertraulich behandle. Das gilt für alles, was Sie mir anvertrauen, egal ob es sich um Gedanken, Gefühle oder persönliche Informationen handelt. Ich werde diese Informationen niemandem weitergeben, es sei denn, ich bin gesetzlich dazu verpflichtet oder Sie haben mir ausdrücklich Ihr Einverständnis gegeben.

    Die Schweigepflicht ist ein wichtiger Teil meiner Arbeit als Psychotherapeut und ich nehme sie sehr ernst. Sie können sich daher sicher sein, dass alles, was wir besprechen, vertraulich bleibt.

  • Bitte informieren Sie uns schnellstmöglich über Ihre Verhinderung, idealerweise 3 Werktage im Voraus. Im Interesse aller Patienten bemühe ich mich, diesen Termin dann an jemanden anderen zu vergeben.

  • Als psychologischer Psychotherapeut kann ich keine medikamentösen Behandlungen durchführen und auch keine Atteste bzw. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen.

  • Nein, ich biete keine Paartherapie an.

  • Schreiben Sie mir Ihre Frage an termin@psychotherapie-probst.de, ich beantworte sie gern.