Behandlungskosten

Gesetzlich Versicherte

Die Behandlung von Erwachsenen ab 18 Jahren kann direkt über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden. Die Vorlage der Krankenversicherungskarte ist ausreichend, ein Überweisungsträger ist nicht notwendig.

Privatpatienten/Beihilfeberechtigte

Bei Privatpatienten erfolgt die Abrechnung entsprechend der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Wenn die Indikation für eine Psychotherapie gegeben ist, werden die Kosten durch die privaten Krankenversicherungen sowie durch die Beihilfe in aller Regel erstattet. Die manchmal notwendigen Antragsverfahren, die Anzahl der erstatteten Sitzungen und die Höhe der erstatteten Sätze unterscheiden sich je nach Privatversicherung erheblich. Bitte klären Sie daher mit Ihrer Versicherung das weitere Vorgehen.

Selbstzahler

Möchten Sie die Behandlung selbst zahlen, ist kein Antragsverfahren notwendig – die Kosten werden Ihnen in Rechnung gestellt. Die Kosten entsprechen ebenfalls der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).